Infos
über den Elternbeirat
Der Elternbeirat ist die Interessensvertretung der Eltern und Erziehungsberechtigten der Schüler einer Schule. Das Gremium wirkt in allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.
Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:
- die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
- den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
- Vertreter in das Schulforum zu entsenden;
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
- über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;
- bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen könnten, gehört zu werden.
Die Amtszeit des Elternbeirats beträgt zwei Jahre. Das aktive und passive Wahlrecht haben alle Eltern, die wenigstens ein Kind am BSG haben.