Erst in der Oberstufe in Ethik?
Infos zur "Feststellungsprüfung"
Jeder Schüler muss in der Kursphase entweder Ethik oder Religionslehre in allen vier Ausbildungsabschnitten belegen.
Wechselt ein Schüler erst nach der 10. Klasse von Religion nach Ethik, kann er die Abiturprüfung nur dann in Ethik ablegen, wenn er zu Beginn der 11. Jahrgangsstufe eine Feststellungsprüfung über den Stoff der 10. Klasse abgelegt hat. Die Feststellungsprüfung muss nicht abgelegt werden, wenn Ethik lediglich belegt wird.
(§ 50 Abs. 1 Satz 1 GSO; § 79 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 - GSO).
In der Feststellungsprüfung wird natürlich berücksichtigt, dass eben kein Ethik-Unterricht in der 10. Jahrgangsstufe besucht wurde. Sich den Stoff eines Schuljahres selbstständig anzueignen, ist eine kleine Herausforderung. Deshalb steht auch ein ausführliches Skript zu allen Teilbereichen der 10. Klasse zur Verfügung. In der Prüfung selbst können Schwerpunkte gesetzt und Teilthemen ausgeklammert werden.
Bei Fragen einfach an Frau Gust wenden.