
Formalitäten
zum Übertritt aus der 4. bzw. 5. Klasse
Wenn die Viertklässler an den Grundschulen die Übertrittszeugnisse erhalten haben, können alle Eltern, die beabsichtigen, ihren Sohn oder ihre Tochter ans Gymnasium übertreten zu lassen, ihre Kinder am BSG anmelden.
Alle Jungen und Mädchen, die im Übertrittszeugnis einen Notendurchschnitt von 2,33 oder besser erzielt haben, können und sollen in das Gymnasium übertreten.
Wer schlechter abgeschnitten hat und trotzdem eine gymnasiale Ausbildung anstrebt, kann den Probeunterricht besuchen, der dieses Jahr vom 18. - 20. Mai am Robert-Schumann-Gymnasium in Cham stattfindet.
Selbst wenn der Prüfling dabei sowohl in Mathematik als auch in Deutsch nur die Note 4 erreicht, können die Eltern dem Kind das Gymnasium ermöglichen. Dem Elternwillen komme, wie das Kultusministerium wiederholt betonte, eine größere Bedeutung zu als jemals zuvor. Nach unserer Auffassung ist eine Teilnahme an diesem Probeunterricht für Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2,66 durchaus zu empfehlen; in den vergangenen Jahren sind von den Prüflingen aus dem Kötztinger Land immer mehr als zwei Drittel erfolgreich gewesen.
Die Eltern können ihr Kind für den üblichen gymnasialen Weg anmelden. Das bedeutet, dass es dann in der 5. und 6. Jahrgangsstufe noch keinen Nachmittagsunterricht gibt. Eine Vorentscheidung im Hinblick auf die Sprachenwahl in der 6. Jahrgangsstufe und auf die Wahl der Ausbildungsrichtung muss zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.
Bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern ist von jedem Elternteil eine Unterschrift für die Anmeldung erforderlich. Es ist ausreichend, wenn ein formloses, aber unterschriebenes Schriftstück mit dem Einverständnis zur Anmeldung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten an der Schule vorgelegt wird.
Wenn die Erziehungsberechtigten für ihr Kind eine Betreuung am Nachmittag wünschen, können sie das bei der Anmeldung vortragen. Das BSG bietet schon seit Jahren eine offene Ganztagsschule an. Das bedeutet, dass die Jungen und Mädchen, begleitet von pädagogischen Mitarbeitern, ihre Hausaufgaben nachmittags in der Schule erledigen können. Damit aber nicht pausenlos gebüffelt werden muss, wird der Nachmittag durch sportliche und andere Aktivitäten aufgelockert. Übrigens werden die Kinder während des Nachmittags zusätzlich von Tutoren, also erfahrenen Gymnasiasten aus den 10. Klassen, unterstützt.
An allen Anmeldetagen stehen für die Eltern und ihre Kinder auch Mitglieder der Schulleitung und der Beratungslehrer zur Beratung bereit. Weitere Informationen gibt es am BSG: Tel.: 09941/94660; E-Mail: verwaltung.sek@bsg-koetzting.de.
Eltern, die den Erfassungsbogen für die Fahrschüler und die Anmeldung für das BSG schon zu Hause begutachten und ausgefüllt in die Schule mitbringen wollen, finden diese Formulare auf unserem Infoportal. Hier kommen Sie direkt zu den Formularen.
Ebenfalls in der Anmeldewoche können Sie Ihr Kind voranmelden, wenn es von der 5. Klasse Haupt-/Mittelschule oder 5. Klasse Realschule zum neuen Schuljahr ans BSG übertreten möchte. Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 einer Haupt-/Mittelschule, die im Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik eine Durchschnittsnote von 2,0 oder besser bzw. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 einer Realschule, die im Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik eine Durchschnittsnote von 2,5 oder besser aufweisen und damit ihre gymnasiale Eignung bestätigen, können im Zeitraum vom 10. -12. Mai sowie am 14. Mai 2021 für die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums vorangemeldet werden.